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Clubheim

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Nutzungsbedingungen Clubheim

Die Vergabe erfolgt ausschließlich an Mitglieder (ausgenommen Fördermitglieder) des UTC Bürs für sich oder deren Ehepartner bzw. Lebensgefährten und deren Kinder nach Vollendung des 20. Lebensjahres, außerhalb des Spielbetriebs und unter Berücksichtigung nachstehender Anforderungen.

Das ordentliche Mitglied verpflichtet sich persönlich anwesend zu sein und haftet für Diebstahl und Schäden aller Art. Die (Geburtstags-) oder sonstige Feier muss sich auf diesen Personenkreis beziehen.
Ausgenommen von der Vermietung sind Feierlichkeiten wie z.B. Hochzeitsfeiern, Taufen, Kommunionen, Firmungen udgl.

Mindestalter des Mieters 20 Jahre

Nur außerhalb des Spielbetriebs möglich (während des Spielbetriebs nur in Abstimmung mit den Wochenwirten zu den üblichen Clubheim-Konditionen).

Getränkebereitstellung hat eigenständig zu erfolgen. Sollte Fassbier über die Anlage des UTC-Bürs laufen, so wird für das Spülen der Leitungen (vorher und nachher) durch die Fohrenburg € 50.- separat eingehoben.

Abfallentsorgung durch den Nutzungsberechtigten!

Endreinigung durch den Nutzungsberechtigten bis spätestens um 14:00 Uhr am nächsten Tag (wenn nicht i.o, entgeltliche Nachreinigung durch UTC-Bürs).

Infrastruktur:

Berechtigt das Mitglied das Clublokal samt Einrichtung zu benützen;

Parken ist wie im Spielbetrieb nur am oberen Parkplatz gestattet (Ausnahme Ladetätigkeit);

Heizungsinbetriebnahme nur durch den oder die Gebäudeverantwortlichen;

In den Wintermonaten wird seitens der Gemeinde keine Schnee und Eisräumung durchgeführt, das heißt Wege und Straßen sind nur auf eigene Gefahr begehbar.

Ablauf:

Anfrage bei Wirtschaftskassier durch das Mitglied /Terminprüfung / Genehmigung ST

Aushändigung Schlüssel (Eingangstür, Clublokal und Schranke) ST

Einweisung vor Ort (Alarmanlage, Check E-Geräte) ST

Übernahme Schlüssel und Kontrolle der Einrichtung ST
Abrechnung der Kostenentschädigung mit Mitglied ST / Mitglied

Tarif:

(In den Monaten außerhalb der Hauptspielzeit) € 100.-

Die Reihenfolge der Anfrage entscheidet bei Doppelanfragen!!!

Der Vorstand entscheidet letztendlich über die Vergabe